Europäische Steuergestaltung

Die steuerliche Gestaltung ist nicht alleine auf die Wahl der richtigen Gesellschaftsform beschränkt.

Auch der richtige Standort in Europa kann entscheidend sein. Die Niederlassungsfreiheit in allen Staaten der EU gemäß Art 49 AEUV (ehemals Art. 43 EG) beinhaltet die Freiheit, günstige steuerliche Bedingungen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union auszunutzen. Der Europäische Gerichtshof hat dies in seiner "Cadbury-Schweppes-Entscheidung" deutlich klargestellt und der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin die entsprechenden Änderungen des Außensteuergesetzes vorgenommen.

Seit 2007 arbeit ich mit Kooperationspartnern im steuerlich besonders günstigen automomen Gebiet von Madeira (Portugal) zusammen und biete eine juristisch abgesicherte Niederlassung in Madeira mit entsprechender gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Begleitung an.