Anwalt Berlin: Rechtsberatung - Rechtsanwalt Starostik Berlin

§ 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung lautet:

(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. 

[...]

(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen. 

Demzufolge bin ich auf allen Rechtsgebieten tätig. Gerade in den letzten Jahren haben sich aber Schwerpunkte für die Tätigkeit meiner Kanzlei ergeben: 

  • Kapitalanlegerschutz
  • Unternehmensinsolvenzen und Sanierungen
  • Beratung zur Insolvenzvermeidung
  • Rechtsvertretung und Beratung in Fällen mit insolvenzrechtlichem Schwerpunkt 
  • Probleme mit Banken 
  • Kredite
  • Bürgschaften
  • Probleme im Arbeitsrecht 
  • Kündigungsschutz
  • Abfindungen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Gesellschaftsrecht 
    • Welches ist die richtige Gesellschaftsform bei Unternehmensgründung oder -kauf? 
    • Risikoanalyse 
    • Steuerliche Analyse 
    • Streit unter Gesellschaftern
    • Auflösung von Gesellschaften
  • Europäisches Gesellschaftsrecht - die englische Limited
  • Steuerrecht (einschließlich Buchführung und Bilanzen)
  • Verfassungsrecht


Weitere Arbeitsgebiete, die die vorstehenden ergänzen, ergeben sich in meiner beruflichen Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer 

Ich bin Mitglied in folgenden anwaltlichen Berufsvereinen:

  • RAV - AnwältINNeN für Menschenrechte
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Deutscher Anwaltverein