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Vollmachten für die Elena-Verfassungsbeschwerde bis Montag, 29.03.2010 einreichen

22.06.2010
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Bereits 30.000 Beschwerdeführer wollen gegen das ELENA-Verfahrensgesetz nach Karlsruhe ziehen! Doch die Online-Zusage für die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde alleine reicht nicht aus.  Eine schriftliche Vollmacht ist für das Verfahren bei dem Bundesverfassungsgericht zwingend erforderlich.
 
Nach dem 29.03.2010 geht gar nichts mehr! Später eintreffende Vollmachten für die ELENA-Verfassungsbeschwerde können nicht mehr angenommen werden. Der Grund hierfür ist ganz einfach: Alle Vollmachten müssen eingescannt werden, damit die Liste der Beschwerdeführer für die Beschwerdeschrift zusammengestellt werden kann. Alle Beschwerdeführer müssen namentlich in der von RA Boecker und mir unterschriebenen Beschwerdeschrift genannt werden.

Wer die Frist verpasst hat, muss sich nicht grämen. Nach heutigem Stand kommen ca. 30.000 Vollmachten zusammen.

Meinhard Starostik

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