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Verfassungsbeschwerde ELENA-Verfahrensgesetz

22.06.2010
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Mit dem sog. ELENA-Verfahrensgesetz hat der Bundesgesetzgeber angeordnet, dass Arbeitgeber von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobbern, Beamten, Richtern und Soldaten monatlich das Entgelt, genau aufgegliedert in alle Bestandteile, an eine Zentrale Speicherstelle melden müssen. Die Speicherung betrifft den größten Teil der arbeitenden Menschen in der Bundesrepublik, ca. 40 Millionen Menschen.

Gebraucht werden diese Daten zunächst gar nicht, sie werden einfach auf Vorrat gespeichert, damit in zwei Jahren Einkommensbescheinigungen abgerufen werden können. Wenn diese Bescheinigungen abgerufen werden, dann muss der Arbeitgeber in vielen Fällen nochmals weitere Daten melden, z.B. die Kündigungsgründe bei der Beschäftigungsbescheinigung für die Arbeitsagentur.

Die Datenspeicherung ist so überflüssig wie ein Kropf. Da der Arbeitgeber ohnehin bei Bedarf die erforderlichen Daten elektronisch melden muss, hätte es ausgereicht, diese Daten jeweils im Bedarfsfall abzufragen.

Mit ELENA entsteht so zur Zeit eine Einkommensdatenbank der abhängig Beschäftigten in Deutschland. Gläserne Taschen der Lohn- und Gehaltsempfänger, so kann man den Zweck von ELENA kurz beschreiben.

Zusammen mit dem Fachanwalt für IT-Recht Dominik Boecker aus Köln habe ich am 31.03.2010 um 13 Uhr die Verfassungsbeschwerde der ELENA-Gegner eingereicht.

Das war kurz vor Ablauf der Frist für eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmitlbar gegen ein Gesetz wendet (ein Jahr). Aus zeitlichen Gründen konnten  lediglich 22005 Beschwerdeführer (von insgesamt 30000, die ihre Unterstützung zugesagt hatten) berücksichtigt werden.

Hier mein Vorschlag für die Verwendung der ELENA-Daten:

Mein Vorschlag zur Datensicherheit

Bildquelle: Kai-Uwe Heinrich

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