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Ende des ELENA-Verfahrens

04.11.2011
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Am 04.11.2011 erfolgte im Deutschen Bundesrat der letzte Akt der Beendigung des ELENA-Verfahrens, das gesetzgebungstechnisch vom Bundestag als Ergänzungsartikel des „Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetztes und des Handelsstatistikgesetzes“ auf den Weg durch die Gesetzgebung geschickt wurde.

Sofort nach Verkündung des Gesetzes sind die ELENA-Daten zu löschen. Gleichfalls hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den von ihm verwalteten Datenbankhauptschlüssel zu löschen. Die beiden mit der Verwaltung der Datenbeauftragtenstellen, die zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren bleiben bestehen, bis die Löschung der bei der jeweiligen Stelle gespeicherten Daten nach Abs. 1 abgeschlossen ist.

Inhalt und Verfahren von Entgeltbescheinigungen, die für Anträge nach dem Sozialgesetzbuch benötigt werden, können künftig vom Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung festgestellt werden. Für Arbeitnehmer reichen für Anträge nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wieder die monatliche Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers aus.Es geht also auch ganz einfach!

Damit wird noch in diesem Jahr die detaillierte Sammlung der Einkommensdaten aller Deutschen Lohn- und Gehaltsempfänger, sowie Beamten, Richter und Soldaten endgültig beendet.

Mit der angeordneten Löschung der Daten und des Datenbankschlüssels laufen die Auskunftsansprüche der Betroffenen ins Leere. Die Daten sind gelöscht und es kann nicht mehr festgestellt werden, inwiefern falsche Auskunft erteilt wurde. Wer dies unbedingt wissen will, wird sich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich auf Auskunftsansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber oder Dienstherrn berufen müssen.

Die eingereichte Verfassungsbeschwerde – Az.: 1 BvR 902/10 – wird mit Verkündung des Gesetzes für erledigt erklärt werden.

Der Gesetzgeber hat im Bundeseltern- und Elternzeitgesetz im Übrigen aufgezeigt, dass der Einkommensnachweis im Sozialrecht auf einfache Weise zu erbringen ist, nämlich mit Vorlage der Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen.

Für den Datenschutz ist die endgültige Beendigung des ELENA-Verfahrens ein großer Sieg. 

 

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