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Bundesrat: ELENA war verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung

30.11.2011
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Klare Worte im Bundesrat zum ELENA-Verfahren, das jetzt endlich aufgehoben wurde. Der Vertreter des Landes Hessen stellte das ELENA-Verfahren als eindeutig verfassungswidrig dar, eine Einsicht, die ich nicht weiter ergänzen muss. Hier ist die Stellungnahme im Bundesrat:

"Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesverfassungsgericht hat 2010 in seinem
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung klargemacht,
dass die Daten dezentral gespeichert und vor unberechtigtem
Zugriff geschützt werden müssen. Im
Prinzip lief ELENA auf nichts anderes hinaus als auf
eine neue Variante der Vorratsdatenspeicherung.
Datenschutz ist ein zentrales Bürgerrecht. Hier
kann es keine Abstriche geben. Die Datenbank erfasste
nicht nur, wie viel die Arbeitnehmer verdienten
oder wie lange sie arbeiteten, sondern enthielt
auch Angaben zu Krankheitstagen oder dem Verhalten
am Arbeitsplatz. Bei vielen dieser Daten war unklar,
wann und ob sie überhaupt benötigt werden...."

(Quelle: Plenarprotokoll der 889.ten Sitzung des Deutschen Bundesrates, S. 515)

http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_43984/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2011/Plenarprotokoll-889,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-889.pdf

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