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Die Landesverfassungsbeschwerde in Berlin

27.07.2012
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Verfassungsbeschwerden sind meist nicht erfolgreich, beim Bundesverfassungsgericht sind es weniger als 2%, beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sind es etwas mehr als 4 %.

In manchem Fall könnte die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein, wenn von Anfang an die relativ komplizierten Zulässigkeits- und Begründungsanforderungen beachtet worden wären.

Da mir sowohl die Perspektive des Anwalts, der Beschwerdeführer/innen vertritt, als auch des Verfassungsgerichts aus der eigenen Praxis geläufig ist, versuche ich meinen Beitrag zur Verbesserung des Niveaus und damit der Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden zu leisten.   

Den gesamten Vortrag finden Sie hier.

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