Verfassungsbeschwerde gegen das TKG teilweise nicht zur Entscheidung angenommen

Die erste Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungserichts hat die von mir vertretene Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des TKG (PDF 985 kb) teilweise nicht zur Entscheidung angenommen. Grund für diesen Beschluss war ausschließlich, dass nach Auffasssung des Bundesverfassungsgerichts zunächst die Fachgerichte, hier: die Verwaltungsgerichte, bei den behaupteten Grundrechtsverletzungen Rechtsschutz gewähren können. Mit der Nichtannahme ist also keinesfalls eine Entscheidung darüber getroffen worden, ob eine Grundrechtsverletzung der Beschwerdeführer vorliegt.

Im Übrigen ist über die Annahme der Verfassungsbeschwerde in allen weiteren Punkten noch nicht entschieden. Am Ende der Seite finden Sie weitere Schriftsätze zum Fortgang des Verfahrens.

Hier der Beschluss:


Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1299/05 vom 21.6.2006, Absatz-Nr. (1 - 7), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060621_1bvr129905.html
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 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1299/05 -

 
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Den Text der gesamten Verfassungsbeschwerde finden Sie hier...
Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten
Erwiderung auf die Stellungnahmen
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