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Kriterien für demokratisches eGovernment

09.10.2011
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Der Arbeitskreis eGovernment (AK-eG) wendet sich gegen die ausufernden Projekte der staatlich verordneten zentralen Datenspeicherung, wie z.B. bei ELENA, und der verpflichtenden Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln, wie der elektronischen Gesundheitskarte, oder des elektronischen Postfachs.

Zentrale Kritikpunkte der Debatte sind

  • die Gefahren, die mit großen zentralen Datenspeichern verbunden sind, also die potenzierten staatlichen Überwachungsmöglichkeiten und Mißbrauchsgefahren durch illegalen privaten Zugriff,
  • die Ausgrenzung von Bürgern, die elektronische Hilfsmittel nicht nutzen wollen oder können,
  • die zusätzlichen Kosten, die eGovernment-Projekte mit sich bringen. So führt das elektronische Rezept zu einer Verzehnfachung des Zeitaufwandes des behandelnden Arztes bei der Rezeptausstellung.

Der AK-eG hat heute Forderungen für „gutes“ eGovernment aufgestellt, die bei neuen Projekten, die elektronische Hilfsmittel der Verwaltung einführen, aufgestellt:

  1. Freiwilligkeit der Benutzung
  2. Dezentralität der Datenhaltung
  3. Datensparsamkeit/ Datenvermeidung/ höchstmögliche Verkürzung der Speicherdauer
  4. Transparenz der Daten für den Betroffenen
  5. Folgenabschätzung
    1. Risiken der Datenhaltung
    2. Volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung
    3. Nachvollziehbarkeit der Bewertung
  6. Evaluation und permanentes Review (Regelung ggfls. rückgängig machen)
  7. Institutionalisierte Bürgerbeteiligung (analog Bauleitplanungsverfahren)
    1. „watch dog“
    2. open data/ open government
  8. Strikte Datenzweckbindung.
Hamburg, den 08.10.2010 Meinhard Starostik

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Comments

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