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Bundesrat enthüllt neuen Datenskandal beim ELENA-Verfahren

07.11.2011
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Am 4.11.2011 berichtete ich von der 889. Sitzung des Bundesrates, dem formellen Aus für das ELENA-Verfahren.

Aus den Sitzungsunterlagen des Bundesrates geht hervor, dass im Rahmen des ELENA-Verfahrens offensichtlich sensible persönliche Daten unbefugt bei den Rentenversicherungsträgern und anderen Behörden gespeichert wurden.

In dem Beschluss des Bundesrates wird nämlich mitgeteilt, dass die Rentenversicherungsträger aufgrund des ELENA-Verfahrens bereits ca. 120.000 Versicherungskonten für Richter, Beamte und Soldaten eingerichtet haben.

Für die Einrichtung der Versicherungskonten gab es keinerlei gesetzliche Grundlage. Noch empörender ist, dass offenbar die persönlichen Daten der betroffenen Richter, Beamten und Soldaten an die Rentenversicherungsträger weitergegeben wurden. (1)

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, führt der BR weiter aus:

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei anderen Behörden Daten
im Rahmen des ELENA-Verfahrens gespeichert worden sind, die nicht mehr benötigt werden.

Auch für die Speicherung dieser Daten gab und gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage! Nach fast zwei Jahren Datensammelwut im ELENA-Verfahren erfahren die Betroffenen nun, dass Ihre angeblich so sicheren Daten möglicherweise auch bei der Deutschen Rentenversicherung und bei anderen Behörden gespeichert wurden.

Es wird in den nächsten Monaten aufzuklären sein, wer für die unbefugte Datenweitergabe verantwortlich war, was gespeichert wurde und wie diese Daten wieder sicher gelöscht werden können.

(1)

Im Versicherungskonto werden insbesondere folgende Daten gespeichert

  • die persönlichen Daten (Name, Geburtsort, Geburtsdatum und so weiter)
  • die Anschrift des Versicherten
  • der Arbeitgeber des Versicherten
  • der Bruttoverdienst des Versicherten
  • Anzahl und Höhe der Pflichtbeiträge von Selbständigen
  • Anzahl und Höhe der freiwilligen Beiträge beziehungsweise der Höherversicherungsbeiträge
  • Anrechnungszeiten
  • Ersatzzeiten
  • Datenschutz

(zitiert nach der Webseite der Deutschen Rentenverischerung)

Beamte, Richter und Soldaten sind nicht sozialversicherungspflichtig, § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB 6. Sie benötigen also kein Versicherungskonto bei einem Rentenversicherungsträger. Wenn im Rahmen des ELENA-Verfahrens bereits 120.000 Versicherungskonten für diesen Personenkreis eingerichtet wurden, dann heißt dies, dass die Daten ohne Einwilligung und ohne Kenntnis der Betroffenen an die Rentenversicherungsträger gelangt sind und dort verarbeitet und gespeichert wurden.

Nach § 149 Abs. 1 Satz 2 SGB 6 darf ein Versicherungskonto für nicht versicherungspflichtige Personen nur angelegt werden, "...soweit es für die Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht und für Prüfungen bei Arbeitgebern (§ 28p des Vierten Buches) erforderlich ist." Darum ging es bei der Analge der 120.000 Versicherungskonten offenbar nicht.

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