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| Was bedeutet die "Sammelverfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung" ? | ||||
| Der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert, hat mich gebeten die Verfassungsbeschwerde gegen das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/04/EG" zu unterstützen. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 31.12.2007 von mir beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt hat die Verfassungsbeschwerde 34939 Antragstellerinnen und Antragsteller. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11. März 2008 die Auskunftserteilung aufgrund der im Wege der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten beschränkt und der Bundesregierung auferlegt Bericht über die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Ein Bericht über die Anzahl der Abfragen von Verbindungsdaten in Strafverfahren liegt jetzt vor und kann hier eingesehen werden. Aus dem Bericht ergibt sich, dass in drei Monaten den Mai bis Juli 2008 in 934 Strafverfahren Abfragen von Verbindungsdaten erfolgten. Eine Bewertung dieser Zahlen ist bereits deshalb nicht möglilch, wenn die Erhebungsmethode ungenau ist, wie die Bundesregierung selbst einräumt. Festzustellen bleibt, dass Milionen Telefonanschlüsse rund um die Uhr von allen Telefonanbietern überwacht werden müssen um monatlich in 311 Strafverfahren Auskunft über Verbindungsdaten erteilen zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01. September 2008 die einstweilige Anordnung um sechs Monate verlängert. Damit bleibt weiterhin die Datenerhebung im Wege der Vorratsdatenspeicherung möglich, lediglich die Auskunftserteilung ist eingeschränkt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht sich ausdrücklich vorbehalten, den Beschluss im Hinblick darauf abzuändern, dass nunmehr durch §§ 34b des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und 6c des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes die Auskunftserteilung auch für Zwecke der Gefahrenabwehr und Aufgaben des Verfassungsschutzes möglich ist. Die Bundesregierung wird im Rahmen des laufenden Beschlusses dem Gericht bis zum 01.03.2009 über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung und der einstweiligen Anordnung für den Zeitraum August 2008 bis Januar 2009 zu berichten haben. Wesentlicher Gang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens:
Im Wortlaut: Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung Eine kurze Zusammenfassung des Antragsinhalts finden Sie hier. Ältere links:
Das Talkshow-Interview bei TV-Berlin: Stadtgespräch kontrovers zur Vorratsdatenspeicherung
Der Wortlaut der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Pressemitteilung des Verbandes der Internetwirtschaft zur Vorratsdatenspeicherung Das Bundesverfassungericht zur Bedeutung des Schutzes von Verbindungsdaten |
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Letzte Änderung: 15.05.2009, 10:46 CEST Anwalt Berlin · Impressum Rechtsanwalt Berlin