| Neue Veröffentlichungsvoraussetzungen für die englische Limited | ||||
| Die englische private company limited by shares ist eine Kapitalgesellschaft und der deutschen GmbH gleichgestellt. Die Geschäftsführer der Ltd. (=directors) sind demzufolge verpflichtet, auf Geschäftsbriefbögen der deutschen Niederlassung die Pflichtangaben nach den Vorschriften des HGB zu machen. Gleichermaßen schreibt das englische Recht die Veröffentlichung von bestimmten Angaben zur Ltd. vor, was leider manchmal aus Unkenntnis vergessen wird. Durch ein Gesetz des Vereinigten Königreiches (The Companies [Registrar, Languages and Trading Disclosures] Regulations 2006), das am 21. Dezember 2006 vom Parlament beschlossen wurde und zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten ist, wurde die "Erste Gesellschaftsrechtsrichtlinie" der EU umgesetzt. Daraus resultieren neue Publikationspflichten, die strafbewehrt sind. Folgendes ist künftig zu beachten.
Auftragsformulare, also für Telefaxe und emails. Ich empfehle Ihnen folgende Checkliste, um die Erfüllung der neuen Publikationsvorschriften sicherzustellen:
Berlin, den 27.01.2007 |
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